Wie aus der kürzlich aus der Zeitung zu erfahren war, werden Werke vom Solothurner Künstler Roman Candio weggeräumt, und zwar schnöde in den Keller. Ein Unding. Ein Unding?
Wie lange darf, muss ein Künstler in öffentlichen Räumen hängen? Gibt es da ein verbrieftes Anspruchsrecht? Natürlich, die Aussage, hier sinngemäss wiedergegeben, die Werke entsprächen nicht dem ästhetischen Empfinden des heutigen Zeitgeists, ist zugegebenermassen mehr als lahm und zeugt sicherlich nicht von Kunstaffinität. Gerade in öffentlichen Gebäuden dieser zweckdienlichen Ausrichtung wie es die FHNW eines repräsentiert, ist dieser Ausspruch besonders fragwürdig. Sollte nicht gerade in der FHNW der kulturelle Anspruch zum Wohle aller aktuellen und zukünftig Studierenden hoch gehalten werden?
Indes, wie viele Werke aus Ankäufen von Solothurner Kunstschaffenden werden im Keller gelagert? Ein regelmässiger Austausch der Werke vom Keller an die Wand und wieder zurück uswEin . würde einen schönen Überblick geben und mitnichten den heutigen Zeitgeist missen lassen.